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AWO begrüßt geplantes Selbstbestimmungsgesetz

28.06.2023. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt ausdrücklich, dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz das verfassungswidrige Transsexuellengesetz überwunden werden soll. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der AWO, erklärt: „Die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens ist ein großer und überfälliger gesetzlicher Schritt hin zu mehr Anerkennung und Gleichstellung von trans* und nicht-binären Personen“. Gleichwohl kritisiert die AWO in ihrer Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzesentwurf, dass die vorgeschlagene Neuregelung an manchen Stellen nicht weit genug geht.

Dazu führt Kathrin Sonnenholzner aus: „Die AWO setzt sich vor allem dafür ein, dass auch Jugendliche ab 14 Jahren selbstbestimmt eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstand vornehmen lassen können. Bei Jugendlichen sieht die AWO einen besonderen Handlungsdruck, da ihnen eigenständige Perspektiven und Lebenserfahrungen häufig abgesprochen werden. Viele trans* und nicht-binäre Jugendliche erleben es als besonders belastend, wenn ihre geschlechtliche Identität von den Eltern nicht akzeptiert wird.“ Die AWO fordert daher, die im Gesetzesentwurf vorgesehene Zustimmungspflicht durch die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter*innen für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr zu streichen. Für die AWO ist wichtig, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern bzw. Angehörigen die Möglichkeit haben, sich wohnortnah beraten und begleiten zu lassen, und dass entsprechende Unterstützungsangebote sichergestellt werden.

Die AWO sieht zudem kritisch, dass teilweise an problematischen Vorstellungen von Trans*geschlechtlichkeit und Männlichkeit festgehalten wird. Manche Formulierungen wie der Verweis auf das weiterhin geltende Hausrecht scheinen an Bedrohungsszenarien anzuknüpfen, die in den stark polarisierenden medialen Debatten vielfach heraufbeschworen wurden. Gerade für die AWO als Trägerin zahlreicher Frauenhäuser entbehrt dies praktischer Erfahrungs- und Arbeitsgrundlagen. Der Schutzraum in den Frauenhäusern wird nicht zuletzt dadurch gewährleistet, dass alle Aufnahmen nach verschiedenen Kriterien fachlich geprüft werden. Klar ist, dass trans* Frauen, inter*geschlechtliche und nicht-binäre Menschen in besonders hohem Maße von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Notwendig ist daher ein diskriminierungsfreier Schutz vor Gewalt und ein bedarfsgerechter Ausbau sowie eine auskömmliche Finanzierung des bestehenden Hilfesystems.

Die vollständige Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ist hier zu finden: https://awo.org/awo-begruesst-geplantes-selbstbestimmungsgesetz

Zum Hintergrund: Mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz soll das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst und durch ein einfaches Verfahren mit Selbstauskunft beim Standesamt ersetzt werden. Geschaffen werden soll eine einheitliche Regelung für alle trans*, nicht-binären und inter*geschlechtlichen Menschen, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern wollen.   

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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