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Kinderarmut beenden: Die Kindergrundsicherung jetzt schnell und gut umsetzen

Berlin, 02.12.2021. Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommens-schwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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