Berlin, den 28.05.2021. Eine breite Mehrheit der Mitglieder des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat sich gestern für eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung für die Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfeangeboten ausgesprochen. Der AWO Bundesverband begrüßt den wichtigen Schritt. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:
„Die Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und anderen Unterstützungsangeboten gleicht gegenwärtig einem Flickenteppich und ist oftmals unzureichend. Nach wie vor gibt es erhebliche Leerstellen in Deutschland. Ob gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder umgehend Schutz und Hilfe bekommen, hängt im Moment also noch davon ab, wo sie leben. Das ist eine unhaltbare Situation. Eine bundeseinheitliche Regelung ist deshalb lange überfällig. Ein stabiles Hilfe- und Unterstützungssystem zum Schutz vor häuslicher Gewalt muss verpflichtend und auskömmlich finanziert werden. Wir hoffen sehr darauf, dass es in der kommenden Legislaturperiode endlich gelingen wird, eine vernünftige bundeseinheitliche Finanzierung des Hilfesystems auf die Beine zu stellen.“
Die Mitglieder des Runden Tisches unter Leitung von Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht haben gestern das Positionspapier „Schutz und Beratung bei Gewalt bundesweit sicherstellen – Gemeinsame Position für eine bundesgesetzliche Regelung“ verabschiedet. Mit dem Votum für eine bundeseinheitliche Regelung werden langjährige Forderungen von Akteur*innen der geschlechtsspezifischen Antigewaltarbeit aufgegriffen.
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO Bundesverband e.V.