Berlin, 04.03.2022. Gestern hat der Rat der europäischen Union den Beschluss gefasst, alle vor dem Krieg schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine in der EU aufzunehmen. Dazu Brigitte Döcker, Mitglied im Vorstand des AWO Bundesverbandes: „Das ist ein historisches Ereignis. Die europäischen Mitgliedstaaten stehen vereint und solidarisch bereit, um flüchtenden Menschen Schutz zu bieten. Das ist in diesen schwierigen Zeiten ein starkes Signal und gibt Vertrauen in die Menschlichkeit.“
Ukrainer*innen und ihre Familien sowie Menschen, die in der Ukraine einen Schutzstatus trugen, erhalten in der EU vorübergehend einen Aufenthaltstitel für ein Jahr, der auf drei Jahre verlängert werden kann. Dafür wird zum ersten Mal von einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 (2011/55/EG) Gebrauch gemacht. Schutzsuchende können damit unbürokratisch und ohne langwieriges Asylverfahren eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen. Zugleich erhalten sie Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und Krankenversicherungen.
Die Mitgliedstaaten erkennen außerdem an, dass Schutzsuchende ein familiäres Umfeld brauchen, um die traumatischen Erlebnisse des Krieges zu verkraften. Auch die Unterstützung zur Erstorientierung durch Verwandte und Bekannte kann zur schnelleren sozialen Teilhabe beitragen. Der gestrige Beschluss umfasst daher erstmalig die Möglichkeit, dass schutzsuchende Menschen den EU-Mitgliedsstaat für ihren Aufenthalt frei wählen können. „Dieses Novum begrüßt der AWO Bundesverband ausdrücklich. Nun geht es darum, diesen Beschluss schnellstmöglich auch in Deutschland umzusetzen. Wir brauchen Regelungen zur Verteilung von Schutzsuchenden, die ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen. Die AWO setzt sich dafür ein, dass diese Aufnahmeregelungen auch für all diejenigen Menschen gelten, die sich nur vorübergehend in der Ukraine aufgehalten haben und derzeit nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.“ so Döcker.
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Quelle: AWO-Bundesverband e.V.