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Über 700 Teilnehmende bei §218-Kongress

Berlin, den 26.08.2021. Über 700 Menschen haben sich für den Fachkongress „150 Jahre §218 Strafgesetzbuch“ angemeldet. Für sie bietet die digitale Veranstaltung am  27. und 28. August  in Berlin fachlichen Austausch, Information und Diskussion zum Thema Schwangerschaftsabbrüche.

„Die starke Nachfrage zeigt die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas und damit auch den politischen Handlungsbedarf“, sagt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Die AWO ist Mitorganisatorin des Kongresses, den eine Planungsgruppe mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft vorbereitet hat.

Schirmfrauen des Kongresses sind die Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth und die Bundesfrauenministerin a.D. Dr. Christine Bergmann. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Kongress.

Seit 150 Jahren werden Schwangerschaftsabbrüche in §§ 218ff Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt, was erhebliche Auswirkungen auf die reproduktive Gesundheitsversorgung und ärztliche Tätigkeit in Deutschland hat. In den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen, die die AWO bundesweit vorhält, erleben Berater*innen tagtäglich, wie sich die medizinische Versorgungslage für ungewollt Schwangere verschlechtert.

“Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl muss dieses dringende sozialpolitische Problem angegangen werden und eine Regelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches gefunden werden“, fordert Naidu.

Neben Fachvorträgen über die Geschichte und Konsequenzen des §218 StGB und Workshops u.a. zu Praxiserfahrungen in der psychosozialen Beratung bei Abbrüchen wird es auch ein politisches Podium mit Vertreter*innen der Bundestagsparteien geben. Zudem gibt es ein internationales Podium, um die Entwicklung von kriminalisierten Abbrüchen in anderen Ländern nachzuzeichnen. Den Abschluss des Kongresses bildet eine gemeinsame Erklärung der Veranstalter*innen zur Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Zum Programm des Kongresses: www.150jahre218.de

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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