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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: AWO fordert Qualitätssicherung für Bildungsgerechtigkeit

Berlin, den 25.08.2020. In voraussichtlich einer Woche wird die Bund-Länder-AG ihr Arbeitsergebnis vorlegen. Damit wird der Referentenentwurf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit weiteren Impulsen des Bundes und der an der AG beteiligten Länder zur Ausgestaltung dieses Rechtsanspruchs ergänzt.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Klar ist: Der Rechtsanspruch ist gewollt, ein Scheitern möchte niemand. Dennoch darf ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung nicht nur den groben rechtlichen Rahmen vorgeben. Die Qualität der Angebote muss berücksichtigt und festgehalten werden – gerade auch im Zeichen von Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Der Bedarf der Familien an Ganztagsangeboten ist bereits jetzt hoch und noch nicht in allen Teilen gedeckt. Mit Einführung des Rechtsanspruchs wird der Bedarf wahrscheinlich noch einmal ansteigen. Nur wenn ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist, können viele Mütter und Väter ihren Berufen nachgehen. Fehlende Angebote können zu zusätzlichen Belastungen führen, gerade für armutsgefährdete oder benachteiligte Familien. Gute ganztägige Betreuungsangebote können ungleiche Ausgangsvoraussetzungen der Kinder auffangen und neue Möglichkeiten schaffen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass die Qualität der Bildung und Betreuung davon abhängt, wo man wohnt. Die Unterschiede in den Bundesländern sind enorm, sowohl, was das bloße Vorhandensein von Ganztagsangeboten betrifft, als auch, ob diese Betreuung einem bestimmten Gesamtkonzept folgt. Alle Kinder und Familien haben verdient, dass man ihre Bedarfe, Wünsche und Lebensrealitäten berücksichtigt und Angebote zur Verfügung stellt, die pädagogisch ansprechend ausgestaltet sind. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welche Bedeutung den Bildungseinrichtungen zukommt. Die Ganztagsbetreuung muss also sowohl Bildung vermitteln, aber vor allem auch als Lebensraum für die Kinder angesehen werden, in dem sie sich ihren Interessen nach entfalten können, sozial agieren können und sich wohlfühlen.“

Gute Ganztagsangebote müssen sich danach ausrichten, dass kindgerechte Konzepte für die ganztägige Bildung und Betreuung erstellt werden, Schule und Jugendhilfe müssen gemeinsam im Sinne der Familien und Kinder agieren. Kinder brauchen auf ihre Alters- und Entwicklungsspanne abgestimmte Angebote. In den nächsten Jahren wird auch die digitale Ausstattung immer wichtiger – kein Kind darf hier abgehängt werden, weil die finanziellen Ressourcen der Familien keine digitalen Lernmittel, z. B. einen Laptop möglich machen. Und: auch das pädagogische Personal muss berücksichtigt werden. Auch hier müssen sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die mit einer angemessenen Vergütung und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten einhergehen – denn auch das ist ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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