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AWO fordert Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Berlin, den 02.12.2021. Anlässlich des morgigen Welttages der Menschen mit Behinderungen fordert die AWO die zukünftige Bundesregierung auf, sich klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu bekennen. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes:

„Die AWO erkennt im Koalitionsvertrag großes Potenzial für eine soziale und nachhaltige Politik. Die zukünftige Bundesregierung hat es jedoch bisher versäumt, ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszusprechen.

Die UN-BRK enthält keine Sonderrechte, sondern konkretisiert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Fortschritt für alle kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung politischer Vorhaben einbezogen werden. Die Umsetzung der UN-BRK hilft, gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern und Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu beenden.

Die Belange von Menschen mit Behinderungen müssen von allen Entscheidungsträger*innen konsequent berücksichtigt und mitgedacht werden. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass staatliches und behördliches Handeln immer dort gut funktioniert und zu mehr Möglichkeiten der Teilhabe geführt hat, wo Menschen mit Behinderungen von Anfang an in die jeweiligen Planungen und Aktivitäten einbezogen wurden. Deswegen fordert die AWO die zukünftige Bundesregierung auf, die UN-Behindertenrechtskonvention im Sinne eines Disability-Mainstreamings in alle Vorhaben einzubeziehen.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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