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AWO begrüßt Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und mahnt weitere Schritte an

Berlin, den 03.02.2022: Gestern wurde im Kabinett ein Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und weitere Leistungsberechtigte verabschiedet. Die AWO fordert weitergehende Entlastung. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist gut und wichtig, dass das akute Problem steigender Energiepreise kurzfristig erkannt und angegangen wird. Der geplante, zumeist automatische Zuschuss wird vielen Mieter*innen helfen, das Problem der rasant steigenden Heizkosten kurzfristig und unbürokratisch besser in den Griff zu bekommen. Jetzt bedarf es einer zügigen Umsetzung, damit das Geld rechtzeitig bei den Betroffenen ankommt. Unklar ist bislang aber noch, wie die Höhe des Zuschusses konkret berechnet wurde. Auch bleibt die abweichende Höhe für Leistungsberechtigte jenseits des Wohngeldes bisher nicht nachvollziehbar. Hier erwarten wir im Gesetzgebungsverfahren Klärung der Ermittlungsgrundlagen. Bis Inkrafttreten des Gesetzes im Juni muss es zudem eine Regelung geben, um bis dahin fällig werdende Nachzahlungspflichten abzusichern.“

Der einmalige Zuschuss für Wohngeldbeziehende soll 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für einen Paarhaushalt und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied betragen. Dadurch sollen die aktuell explodierenden Heizkosten für diesen Heizwinter unbürokratisch aufgefangen und Mieter*innen mit geringem Einkommen unterstützt werden. BAföG-Beziehende, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss und Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld wurden erfreulicherweise noch als Leistungsberechtigte im Gesetzesentwurf ergänzt und erhalten einheitlich 115 Euro.

Die AWO betont, dass es sich bei diesem Zuschuss nur um eine kurzfristige Teillösung handelt. Neben den Heizkosten steigen aktuell insbesondere auch die Stromkosten massiv an. Das trifft neben dem im Gesetzentwurf andressierten Bezugskreis auch alle Personen in der Grundsicherung besonders hart, die die Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Auch hier bedarf es zum einen kurzfristiger und unbürokratische Lösungen, um sicherzustellen, dass die Menschen ihre Stromnachzahlungen begleichen können“, sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und wir müssen uns dieser Frage auch ganz grundsätzlich annähern: Die gestiegene Energiekosten müssen gerade mit Blick auf die angestrebte ökologische Transformation besser für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen abgesichert werden. Eine Regelsatzerhöhung ist hier dringend angezeigt.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand: 25. Januar 2022) zum Download (PDF).

Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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