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AWO fordert substantiellen Sofortzuschlag für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche

Berlin, 01.02.2022. Bundesfamilienministerin Anne Spiegel gab vergangene Woche bei Gesprächen im Bundestag bekannt, dass der Sofortzuschlag für armutsbetroffene Kinder in Kürze kommen soll. Die zuständigen Ressorts befänden sich bereits in der Abstimmung bzgl. der Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Der Sofortzuschlag wurde im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Inkrafttreten der Kindergrundsicherung gelten. Die AWO begrüßt die Ankündigung, fordert aber, dass der Sofortzuschlag eine substantielle Höhe haben sollte und alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht.

Dazu sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Sofortzuschlag für Kinder nun zügig anpackt und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Mit dem Sofortzuschlag erkennen die Koalitionäre an, dass die gegenwärtige finanzielle Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Deckung ihrer existenziellen Bedarfe nicht ausreicht. Der Sofortzuschlag muss diese Lücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung schließen. Insofern haben wir hohe Erwartungen an eine Leistung, die voraussichtlich zwei Jahre lang gilt.

Dabei sind jetzt zwei Punkte entscheidend: Erstens muss sich die Höhe an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientieren und sollte nicht nach Kassenlage festgesetzt werden. Die bisher diskutierten Summen reichen nicht aus und zeigen uns, dass es bei der weiteren Umsetzung der Kindergrundsicherung unbedingt einen umfänglichen Beteiligungsprozess zur Neubemessung des kindlichen Existenzminimums geben muss. Zweitens muss bei der Auszahlung sichergestellt werden, dass alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht werden. Leistungsausschlüsse, wie beim Kinderfreizeitbonus geschehen, müssen diesmal unbedingt vermieden werden. Wir werden die Umsetzungsschritte der Kindergrundsicherung mit unserer langjährigen Expertise und vielen weiteren Akteuren im Bündnis Kindergrundsicherung eng begleiten.“


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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