Skip to content

AWO-Kommentar zu Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Berlin, den 04. Juni 2025. Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen.

——————————————————————————————

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

Weitere Beiträge

Allgemein

Kreativprojekt – Fassadengestaltung einer Gartenlaube

In den letzten Wochen hatten wir die Möglichkeit, im Rahmen einer „künstlerischen Auftragsarbeit“ die Fassade…

Weiterlesen
Kinder

Auf die Plätze, Fußball los! Fußball in der ÖKO-Kita Stadtweide

Auf die Plätze, Fußball los! Passend zur EM 2024 dreht sich in der Vorschule der…

Weiterlesen
An den Anfang scrollen