Skip to content

AWO-Kommentar zu Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Berlin, den 04. Juni 2025. Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen.

——————————————————————————————

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

Weitere Beiträge

Allgemein

50 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordern gemeinsam: Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien, die Armut erfahren

In der Gesellschaft herrschen immer noch pauschale Vorurteile gegenüber Familien, die Armut erfahren. Diese werden…

Weiterlesen
Allgemein

Pflege benötigt dringend mehr Personal und eine zukunftsfeste Finanzierung

Berlin, den 13.11.2020. Die Bundesminister*innen Franziska Giffey, Hubertus Heil und Jens Spahn stellen heute den…

Weiterlesen
An den Anfang scrollen