Skip to content

AWO zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Berlin, den 26.20.2020. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217) als Einschränkung des Freiheitsrechts zur Selbsttötung gewertet und damit für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Vorstandes des AWO Bundesverb „Jetzt sind Politik und Ärzteschaft gefragt, eine Regulierung im Sinne der Menschen zu gestalten, die nicht materiell eingreift, sondern Beratung, Unterstützung und Zugang zu Suizidbeihilfe sicherstellt. Selbstbestimmt leben bedeutet auch, selbstbestimmt über das eigene Lebensende entscheiden zu dürfen. Wir dürfen schwerstkranke Menschen nicht allein lassen, wenn sie ihrem Leiden ein Ende setzen wollen. Aber: Es ist zentral, dass keine Geschäftsinteressen auf derart schwerwiegende Entscheidungen einwirken. Es bedarf ganz klarer Regeln und verfahrenstechnischer Schutzmechanismen gegen Missbrauch. Palliative Hilfen und Beratung müssen ausgebaut werden.“

———————————————————————————————–

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

———————————————————————————————

Quelle und Bild: AWO Bundesverband e.V.

Weitere Beiträge

Veranstaltungen

Ein fröhlicher Vormittag mit den Satower Landfrauen

Am 19.03.25 durften wir wieder unsere langjährigen Unterstützerinnen, die Satower Landfrauen, bei uns im Pflegewohnen…

Weiterlesen
Migration

Jede dritte Migrationsberatung vor dem Aus: AWO fordert mehr Mittel für Migrationssozialarbeit

Berlin, 13.09.23. Zum Aktionstag der Migrationsberatungsdienste am 13. September ruft die AWO die Abgeordneten des…

Weiterlesen
An den Anfang scrollen