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AWO zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Berlin, den 26.20.2020. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217) als Einschränkung des Freiheitsrechts zur Selbsttötung gewertet und damit für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Vorstandes des AWO Bundesverb „Jetzt sind Politik und Ärzteschaft gefragt, eine Regulierung im Sinne der Menschen zu gestalten, die nicht materiell eingreift, sondern Beratung, Unterstützung und Zugang zu Suizidbeihilfe sicherstellt. Selbstbestimmt leben bedeutet auch, selbstbestimmt über das eigene Lebensende entscheiden zu dürfen. Wir dürfen schwerstkranke Menschen nicht allein lassen, wenn sie ihrem Leiden ein Ende setzen wollen. Aber: Es ist zentral, dass keine Geschäftsinteressen auf derart schwerwiegende Entscheidungen einwirken. Es bedarf ganz klarer Regeln und verfahrenstechnischer Schutzmechanismen gegen Missbrauch. Palliative Hilfen und Beratung müssen ausgebaut werden.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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Quelle und Bild: AWO Bundesverband e.V.

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