Überspringen zu Hauptinhalt

AWO zur Anhebung des Pflegemindestlohns

Berlin, den 09.02.2022. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Löhne in der Pflege führen und dem Berufszweig so zu mehr Anerkennung verhelfen. Dazu gehört auch die beschlossene schrittweise Anhebung des Pflegemindestlohns bis 2024. Der Verband sieht aber darin nur einen Zwischenschritt. An einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Pflege führe langfristig kein Weg vorbei. AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert erklärt dazu

„Es ist ein gutes Signal, dass die Entlohnung der Arbeitsleistung der Beschäftigten in der Altenpflege sich der in der Krankenpflege annähert. Mit dieser Anhebung trägt ein langer Kampf für angemessenere Gehälter in der Pflege endlich Früchte. Allerdings: Der Beschluss über die schrittweise Erhöhung gilt nur bis Anfang 2024. Was danach kommt, ist offen und wird in jedem Fall aufwändig neu verhandelt werden müssen, während Lebenshaltungskosten und Ansprüche an die beruflich Pflegenden absehbar auch danach weiter steigen werden. Für langfristig tragfähige Gehaltsstrukturen brauchen wir den auf alle Arbeitsverhältnisse erstreckten Tarifvertrag Pflege, der grundsätzliche Sicherheit schafft.“

Klärungsbedarf sieht der Verband beim Verhältnis der Beschlüsse der Pflegemindestlohnkommission und den Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes. „Die Kassen haben, ebenfalls in dieser Woche, erstmalig eine Übersicht über die geltenden Tarifverträge und eine Berechnung der Durchschnittslöhne in der Altenpflege nach Bundesländern veröffentlicht. Ab September wird auch für nicht-tarifgebundene Einrichtungen mindestens die Orientierung an diesen Werten zu einer Zulassungsvoraussetzung werden. Somit existieren de facto zwei Regelwerke für die Bezahlung von Pflegekräften unabhängig nebeneinander. Das zeigt einmal mehr, wie sinnvoll alternativ ein flächendeckender Tarifvertrag wäre“, so Gero Kettler, Geschäftsführer des Arbeitgeberverband AWO Deutschland.

Laut Beschluss der Pflegemindestlohnkommission sollen die Mindestentgelte nach Qualifikation gestaffelt in drei Stufen steigen. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. September 2022 umgesetzt. Auch der Urlaubsanspruch soll schrittweise steigen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt dazu: „Angemessene Gehälter sind ein wichtiger Baustein, um den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen zu entschärfen. Mindestens genauso wichtig ist aber eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dass es zukünftig mehr Urlaubstage zur Erholung vom anspruchsvollen Beruf geben wird, ist hier ein wichtiges Signal. Langfristig müssen aber auch die Arbeitsbedingungen selbst verbessert werden – u.A. mit einem besseren Personalschlüssel, der familienfreundliches Arbeiten und Planungssicherheit ermöglicht.“

Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

Weitere Beiträge

Allgemein

AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit

Berlin, 25.03.2024. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans…

Weiterlesen
An den Anfang scrollen