Berlin, den 12.11.2021. Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Pandemie im Bundestag beraten. Die AWO begrüßt die darin enthaltende Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Menschen in finanziellen Notlagen und die soziale Infrastruktur.
Der Verband sieht vor allem in der Verlängerung der Karenzzeit für die vertiefte Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung eine Entlastung für Betroffene, die Halt in einer finanziell und individuell belastenden Ausnahmesituation gebe. Die AWO fordert daher, die inzwischen bewährte Praxis auch unabhängig von Corona zu verstetigen. Der entsprechende Prüfauftrag aus dem Sondierungspapier müsse zeitnah und umfassend umgesetzt werden.
„Es ist wichtig und richtig, dass Rettungsschirme nicht nur über der Wirtschaft, sondern vor allem über Menschen in prekären Lebenslagen und der sozialen Infrastruktur für alle Bürger*innen gespannt werden“, so Döcker, „Den Zugang zur Grundsicherung weiterhin zu vereinfachen, wird in den kommenden Monaten viele Menschen vor existenziellen Krisen schützen und die Verlängerung des Rettungsschirms für soziale Dienstleister (SodEG) bis zum Frühjahr 2022 die soziale Infrastruktur in Deutschland vor dem Kollaps bewahren – von Werkstätten über Sprachkurse bis hin zu Arbeitsmaßnahmen. Sie sind dadurch vor dem möglichen Corona-Bankrott durch Ausfälle, Schließungen oder Begrenzungen der Teilnehmendenzahlen geschützt.“
Auch die Verlängerung des Schutzschirms für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bis zum 19. März 2022 wertet der Verband positiv. Brigitte Döcker: „Die Pandemie bringt Eltern, Kinder und pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Gleichzeitig kämpfen auf Grund der nötigen Schutzmaßnahmen die über 70 gemeinnützigen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und für pflegende Angehörige im Verbund des Müttergenesungswerkes um ihre Existenz. Die im Rettungsschirm enthaltenen Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle sind lebensnotwendig, damit die Kliniken weiterhin Entlastung für hoch belastete Familien gewährleisten können.“
Die wirtschaftliche Absicherung durch Rettungsschirme sei aber vor allem für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend. „Der enorme Anstieg an Ansteckungen und insbesondere an Impfdurchbrüchen zeigt, dass die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenen Belastungen für Pflegeeinrichtungen nicht überwunden sind“, so Brigitte Döcker, „Neben der wirtschaftlichen Absicherung durch die Schutzschirme sind daher insbesondere Pflegeeinrichtungen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die ihnen anvertrauten Menschen weiterhin schützen zu können. Die dafür nötigen Maßnahmen von umfangreicher Testung bis zu Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen können nicht ohne Weiteres zusätzlich zum Arbeitsalltag durchgeführt werden. Der Einsatz der Bundeswehr zur Durchführung von Testungen in den Einrichtungen hat sich in der letzten Welle bewährt und sollte kurzfristig wieder ermöglicht werden. Vor allem aber müssen die Impfkampagne vorangetrieben und Booster-Impfungen schnell in der Fläche ermöglicht werden.“
———————————————————————————————-
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO Bundesverband e.V.