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„Dieses Gesetz lässt Pflegebedürftige und Pflegende im Regen stehen“ – AWO zur Pflegereform

Berlin, den 10.05.2023. Anlässlich der heutigen Anhörung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) im Bundestagsgesundheitsausschuss erneuert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die scharfe Kritik der Arbeiterwohlfahrt an dem Gesetzesentwurf:  

„Diese „Reform“ verdient den Namen nicht. Wir warnen seit Monaten davor, dass sie die Probleme der Pflege in Deutschland nicht einmal im Ansatz zu lösen vermag. Das Beharren auf unzureichenden Konzepten zeigt, was dieser Regierung Pflege wert ist: Mit diesem Gesetz lässt die Koalition pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige genauso im Regen stehen wie die beruflich Pflegenden. Dringende Leistungsverbesserungen und -vereinfachungen bleiben aus oder wurden sogar seit dem Referentenentwurf zurückgenommen. Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit der Pflegekassen wird nur verschoben statt grundsätzlich abgewendet, und die schon im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Pflegekassen von versicherungsfremden Leistungen wie den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder Pandemiekosten durch Steuermittel wird nicht umgesetzt. Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Vereinbarungen dieser Koalition zurück. Stattdessen werden einmal mehr die Versicherten durch höhere Beitragssätze belastet.“

Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher Nachbesserungen: unter anderem die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen, Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen einschließlich der Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen, eine Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden, z. B. durch die Regulierung von Leiharbeit. 

Hintergrund 

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro im ersten Jahr, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro. 

Die AWO warnt seit Monaten vor den Folgen der unzulänglichen Reformpläne. Sie hat bereits im Februar 2023 die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Mehr dazu unter: https://awo.org/pflegekassen-stehen-vor-der-zahlungsunfaehigkeit  

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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