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Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung – AWO sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf

Berlin, den 05. September 2022. Die Bundesregierung hat am Wochenende ihr Maßnahmenpaket zur Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Einkommen vorgestellt. Einige der vorgesehenen Maßnahmen, wie die Einmalzahlungen für Rentner*innen und Studierende, wurden jüngst von der AWO gefordert. Deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht jedoch bei den Ärmsten der Gesellschaft und bei den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist zu begrüßen, dass die Regierungskoalition frühzeitig Maßnahmen ergreift, damit Privathaushalte  angesichts der weiter zu erwartenden Preissteigerungen finanzielle Unterstützung erfahren. Während  jedoch Unternehmen Berücksichtigung gefunden haben, wurden  die gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste vergessen, die ebenfalls stark mit den massiv steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben.“ Hier muss dringend nachgebessert werden und eine Entlastung erfolgen, denn die gemeinnützigen Träger mit ihren Einrichtungen dürfen nicht auf das Entlastungspaket oder Förderprogramme für Wirtschaftsunternehmen zugreifen. Sie stehen ohne jede Unterstützung oder Entlastung da.“

Aus armutspolitischer Sicht sei  das Paket jedoch eine herbe Enttäuschung: Eine Erhöhung der Regelsätze um gerade einmal 50 Euro kann die langjährige Unterdeckung in der Grundsicherung nicht ausgleichen und darf den Leistungsberechtigten nicht erst im nächsten Jahr zu Gute kommen. Besonders arme Kinder leiden unter den massiven Preissteigerungen und profitieren auch nicht von den geplanten Erhöhungen des Kindergeldes und Kinderzuschlags.  Der seit Juli gewährte monatliche Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche müsse daher mindestens verdoppelt werden – und zwar sofort.

Noch unklar ist auch die Finanzierung des Pakets: Statt über die von vielen geforderten und in anderen Ländern umgesetzte Übergewinnsteuer soll  das deutsche Entlastungspaket unter anderem durch „Zufallsgewinne“ am Strommarkt finanziert werden, wobei hier noch viele Details offen sind. Zudem berücksichtigt der  vorgesehene „Basis-Strompreisdeckel“  alle Haushalte und somit auch jene mit hohem Einkommen. Gleiches gelte für die Maßnahme, den  geplanten Anstieg des CO2-Preises aufzuschieben.  „Anstatt das Erreichen der Klimaziele weiter zu gefährden, muss die Bundesregierung schnell ein System für eine gerechte Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung schaffen“, so Groß. Der Bundesarbeitsminister habe im Mai mit einem aus dem CO2-Preis finanzierten und sozial gestaffelten Klimageld einen richtigen Vorschlag gemacht, der dringend weiter verfolgt werden sollte. Stattdessen werden durch die beschlossene Maßnahmen nun aber insbesondere einkommensstarke Haushalte entlastet, welche nachweislich weit mehr CO2-Emissionen verursachen als einkommensschwache. Die Folgen der Klimakrise würden dann aber wieder vornehmlich arme und verletzliche Bevölkerungsgruppen treffen.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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