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Eckpunkte zur Kindergrundsicherung: AWO positiv gestimmt

Berlin, den 19.01.2023. Aus Medienberichten sind erste Details zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung bekanntgeworden, deren Einführung im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verabredet worden ist. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Wir sind sehr froh, dass mit der Kindergrundsicherung das zentrale sozialpolitische Projekt der Ampelkoalition endlich an Kontur gewinnt. Die bekanntgewordenen Eckpunkte stimmen uns zuversichtlich, dass echte Verbesserungen für viele Kinder in unserem Land erzielt werden. Besonders positiv ist die Zusammenlegung der vielen Leistungen, wodurch in Zukunft mehr Familien in Anspruch nehmen werden, was ihnen zusteht. Eines ist jedoch klar: Messen muss sich die neue Leistung vor allem daran, ob am Ende deutlich mehr im Geldbeutel armutsbetroffener Familien ankommt. Die Kindergrundsicherung muss in Familien mit den geringsten Einkommen dem Anspruch der Armutsvermeidung gerecht werden und dadurch endlich für mehr soziale Teilhabe sorgen. Das kann nur gelingen, wenn die im Koalitionsvertrag verabredete Neuermittlung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder ambitioniert umgesetzt wird.

Die AWO ist Gründungsmitglied des Bündnis Kindergrundsicherung, das sich seit 2009 für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung einsetzt. Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zu den Eckpunkten finden Sie hier: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/download/presse/PM_Kindergrundsicherung_23-01-19.pdf.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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