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Kindergrundsicherung statt Kindergelderhöhung

Hort und Kita bei der AWO Rostock

Berlin, den 29.07.2020. Zur heute beschlossenen Erhöhung des Kindergeldes erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit der heute im Kabinett beschlossenen Kindergelderhöhung darf das Thema nicht ad acta gelegt werden. Sollte der für den Herbst 2020 angekündigte Existenzminimumbericht ergeben, dass die jetzt beschlossene Kindergelderhöhung zu niedrig war, muss die Bundesregierung sofort nachlegen. Das Kindergeld muss gewährleisten, dass das Existenzminimum des Kindes steuerfrei bleibt. Wenn sich herausstellt, dass die 15 Euro hierfür nicht ausreichen – etwa wegen der Corona-bedingten Mehraufwendungen in diesem Jahr –, dann ist sofortiges Handeln gefragt. Unabhängig von der Kindergelderhöhung bleibt die Kernfrage bestehen, wie wir Licht in den bestehenden Leistungsdschungel bekommen. Die AWO und andere Organisationen haben ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung auf den Tisch gelegt. Nun ist die Bundesregierung am Zug.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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