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Sechs Forderungen des Müttergenesungswerks für den Koalitionsvertrag – Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen politisch in den Fokus stellen

Das Müttergenesungswerk appelliert an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Müttern, Vätern und pflegenden An[1]gehörigen im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen und darin zu verankern. Der Druck auf Mütter, Väter und Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, ist enorm. Mehrfachbelastungen und hohe Anforderungen führen häufig zu Gesundheitsstörungen und Erkrankungen. Laut einer Studie sind rund 24 Prozent aller Mütter und 14 Prozent aller Väter kurbedürftig. Versorgen Eltern ein Kind mit Behinderungen, sind sogar drei Viertel der Mütter und Väter kurbedürftig.

Die neue Regierung muss den Gesundheitsschutz dieser Personengruppen im Koalitionsvertrag verankern, um ein verlässliches Netzwerk an gesundheitserhaltenden und -fördernden Angeboten und Maßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherzustellen.

“Menschen, die Care-Arbeit in den Familien leisten, sind gesellschaftlich unverzichtbar”, betont Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. „Um weitergehende gesundheitliche Folgen zu verhindern oder zumindest zu verringern, müssen die Belastungen ausgeglichen werden.” Hierzu gehört, den Zugang zu Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherzustellen und zu erleichtern, die Kliniken und Beratungsstellen finanziell abzusichern und die Rechte der Patient*innen zu stärken.

Das Müttergenesungswerk als Dachorganisation und bundesweite Interessenvertretung für die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen fordert im Einzelnen:

  1. Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen – Mütter, Väter und pflegende Angehörige“ erarbeiten

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern, Vätern und Pflegenden ist in den bestehenden Nationalen Gesundheitszielen bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Die Entwicklung eines Gesundheitsziels „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen – Mütter, Väter und pflegende Angehörige“ ist aus diesem Grund notwendig, um entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln und die Beteiligten zur Umsetzung zu verpflichten. Zudem wird die Anerkennung der Bedeutung der Zielgruppe und ihrer Bedürfnisse bei den politischen Entscheidungsträger*innen signalisiert.

  1. Vor- und nachstationäre Beratung durch Finanzierung der Beratungsstellen sicherstellen

Die nachhaltige Wirkung der stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige wird maßgeblich durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vor und nach der Kur gewährleistet. Die Finanzierung dieser Leistung ist bisher nicht sichergestellt und führt zu einem Rückgang der Zahl der Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbände und damit der vorhandenen Beratungskapazitäten. Die Folgen sind ein erschwerter Zugang zu einer Kurmaßnahme für Mütter, Väter und Pflegende sowie eine verminderte Langzeitwirkung der Maßnahme aufgrund fehlender Nachsorgeangebote. Eine gesetzlich geregelte Finanzierung durch die Krankenkassen ist deshalb dringend erforderlich.

  1. Wunsch- und Wahlrecht der Patient*innen stärken

Mütter, Väter und pflegende Angehörige haben bei medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik (§ 8 SGB IX). Es ist jedoch gängige Praxis bei den Krankenkassen, die Auswahl auf wenige Kliniken zu beschränken, ohne zum Wunsch- und Wahlrecht zu beraten. Die Berücksichtigung besonderer Lebenssituationen und Bedürfnisse der Versicherten bei der Einrichtungsauswahl ist ebenso wie die Abstimmung auf individuelle Bedarfe jedoch zentral für die erforderliche Compliance und damit den Erfolg der angestrebten Kurmaßnahme. Es ist erforderlich, dass der Gesetzgeber mit Nachdruck darauf hinwirkt, dass der Anspruch aus § 8 SBG IX vollständige Berücksichtigung findet.

  1. Patient*innenrechte stärken durch verbindliche ärztliche Verordnung

Weiterhin können Krankenkassen über die Bewilligung der Verordnungen von Vorsorge[1]und Rehamaßnahmen entscheiden. Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche gegen die Ablehnungsbescheide zeigt, dass die Ablehnungen meistens nicht ausreichend begründet sind. Um den Zugang zu den Kurmaßnahmen zu erleichtern, sollen die Verordnungen der Ärzt*innen verbindlich sein und Krankenversicherungen nur aufgrund eines Gutachtens des MDK davon abweichen.

  1. Pflegenden Angehörigen Zugang zu Vorsorgemaßnahmen erleichtern

Pflegende Angehörige müssen wie Mütter und Väter direkten Zugang zu stationären medizinischen Vorsorgemaßnahmen haben. Der Vorrang ambulanter Maßnahmen ist nicht sachgerecht. Wie bei der Regelung für die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, die sich in der Praxis bewährt hat, sollte ein frühzeitiger und niedrigschwelliger Zugang zur stationären Kurmaßnahme durch die Aufhebung des Grundsatzes “ambulant vor stationär” sichergestellt werden. Aufgrund der hohen Belastungen im Alltag der pflegenden Angehörigen benötigen diese stationäre Vorsorgeleistungen fernab der täglichen Pflegesituation.

  1. Finanzierungsgrundlage der Kliniken für Vorsorge- und Rehamaßnahmen verbessern

Kliniken, die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige anbieten, werden derzeit nicht leistungsgerecht vergütet. Die Tagessätze entsprechen nur etwa zwei Drittel der Tagessätze für allgemeine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (InterVal GmbH; BIAG GmBH, Hrsg. 2021, S. 187). Die Umsetzung der im Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation (IPReG) geforderten Verpflichtung zu Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sollte von den politischen Entscheidungsträger*innen beobachtet werden, um bei Bedarf weitere Steuerungsmaßnahmen gesetzlich festzulegen.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Rebekka Rupprecht

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Tel.: 030 330029-0

Fax: 030 330029-20

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Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten, gegründet. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist die Gesundheit von Müttern und inzwischen auch von Vätern und pflegenden Angehörigen. Unter dem Dach des MGW arbeiten fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Fachverband/Arbeitsgemeinschaft (AWO, DRK, EVA, KAG, Parität) zusammen. Besonders zeichnet sich das MGW durch ganzheitliche und gendersensible Kurmaßnahmen und das Konzept der Therapeutischen Kette im MGW-Verbund aus. Diese umfasst die kostenlose Beratung der Betroffenen bei über 1.000 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände rund um die Kurmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind bzw. Väter und Vater-Kind sowie pflegende Angehörige, die Kurmaßnahme in den über 70 vom MGW anerkannten Kliniken und die Nachsorgeangebote vor Ort. Alle anerkannten Kliniken tragen das MGW-Qualitätssiegel. Die Stiftung steht unter der Schirmherrschaft der Frau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender. Das Müttergenesungswerk benötigt Spenden, z. B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Beratung und Nachsorgeangebote sowie für Informations- und Aufklärungsarbeit.

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