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Urteil zum Mietendeckel: AWO fordert Bund auf, Mieterschutz zu stärken

Berlin, den 15.04.2021. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ein Signal für die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt:

„Das Urteil stand zu befürchten, es darf aber nicht das Ende der Geschichte sein. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass allein der Bund einen Mietendeckel einführen könnte. Die AWO appelliert daher nun an den Bund, umfangreichere Regelungen für den Mieterschutz auf den Weg zu bringen. Überteuerte Mieten und Verdrängung müssen jetzt neu angepackt werden. Es braucht dringend einen grundsätzlichen Richtungswechsel in der Wohnungspolitik. Dass es des Mietendeckels überhaupt bedurfte, ist letztlich nur ein Symptom für eine Wohnungspolitik, die bisher nicht die richtigen Lösungen lieferte. Der soziale Wohnungsbau muss gefördert und das Mietrecht sozial gestaltet werden.“

Die Arbeiterwohlfahrt fordert zudem, dass es für die nun fälligen Rückzahlungen an Vermietende sozial verträgliche Regelungen geben muss. Sie dürften nicht zu Verschuldung, Wohnungsverlust oder gar Privatinsolvenz führen. „Hier ist auch der Berliner Senat in der Verantwortung. Die Betroffenen dürfen nicht allein gelassen werden, sonst droht existenzielle Not – vor allem, weil bei vielen Mieter*innen alle Reserven durch Corona aufgebraucht sind. Gerade in den aktuellen Pandemiezeiten ist Wohnraum wichtig wie nie und bedarf daher unbedingt eines umfangreichen Schutzes“, betont Schubert.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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