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Müttergenesungswerk fordert verlässliche Absicherung der Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken während Corona-Pandemie

Berlin, 27. Januar 2021. Über 70 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk kämpfen seit Corona um ihre Existenz. Die Lage der Kliniken ist ernst: Hygiene- und Abstandsmaßnahmen, Testungen, kleinere Therapiegruppen, erhöhter Personaleinsatz und Organisationsaufwand sowie pandemiebedingte Minderbelegungen mit einer aktuellen Auslastungsquote von 40 – 80 Prozent führen zu erheblichen Mehrkosten in den Kliniken. Die Aufnahme der Kliniken in den zweiten Rettungsschirm der Bundesregierung im letzten Mai war dringend erforderlich und hilfreich. Problematisch bleibt die Zuverlässigkeit dieser Maßnahme. Am 31. Januar läuft der Rettungsschirm erneut aus – nicht zum ersten Mal. Zwischen 1. Oktober. und 17. November 2020 war er komplett ausgesetzt, bevor er doch wieder aktiviert wurde. Dadurch entstand eine Regelungslücke von 6 Wochen, für die die Kliniken bisher keine Ausgleichszahlungen erhalten. Zudem wurde die Ausgleichsquote im aktuellen Rettungsschirm von 60 auf 50 Prozent abgesenkt. Die Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken stehen alleine mit den Defiziten da.

Eine Lösung sollte das am 18. Dezember 2020 vom Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) schaffen. Mit dem GPVG fordert der Gesetzgeber die Krankenkassen und Kliniken explizit dazu auf, die Vergütungsvereinbarungen für Personal- und Sachkosten sowie fehlende Einnahmen durch Minderbelegung „für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Januar 2021 an die durch die COVID-19-Pandemie bedingte besondere Situation der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen anzupassen, um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten“. Seitens der Krankenkassen ist bisher keine Bereitschaft zu erkennen, zeitnah zu einer fairen Vereinbarung zu kommen: die verpflichtenden Vorgaben des GPVG werden auf die Fortzahlung des Corona-Zuschlages für Hygieneartikel reduziert, den es schon vor Verabschiedung des Gesetzes gab. Die Mehrkosten für Personal, Organisation, Testungen oder Minderbelegung werden ignoriert.

In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn bittet das Müttergenesungswerk um Unterstützung und fordert die zügige und regelungskonforme Umsetzung des GPVG sowie die Verlängerung des Rettungsschirmes um mindestens 3 Monate bis zum 30. April 2021. Die Sicherung der Kliniken ist kein Selbstzweck. Die Kliniken sind systemrelevant. Mütter, Väter und pflegende Angehörige sind hochgradig belastet und gerade mit und nach Corona auf Kurmaßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation im Müttergenesungswerk angewiesen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Kontakt: Rebekka Rupprecht

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Tel: 030 330029-0

Fax: 030 330029-20

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