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Recht auf Gesundheit: AWO fordert Rechtsanspruch für Assistenz im Krankenhaus

Berlin, den 19.03.2021. Die AWO unterstützt den gemeinsamen Appell der Patientenbeauftragten, des Behindertenbeauftragten und des Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Aus Sicht der AWO muss es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung des jahrelangen Streits über die Übernahme der Assistenzkosten bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung kommen.

„Die Bundesregierung muss dieses konkrete und drängende Problem endlich lösen. Der unsägliche Streit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe wird auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und ihrer Unterstützer*innen ausgetragen“, mahnt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Jedes Mal, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung mangels individueller Begleitung nicht durchgeführt werden kann, verschoben wird oder vielleicht sogar ganz entfällt, ist das eine nicht hinnehmbare Menschenrechtsverletzung, die unseres Rechtsstaates unwürdig ist.“

Deutschland ist seit 2009 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die AWO fordert seit Jahren, dass diese bekannte, gesundheitsgefährdende Versorgungslücke zu schließen ist, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Gesundheit im Falle eines Krankenhausbesuches genießen können. Deswegen unterstützt die AWO den gemeinsamen Appell der Beauftragten ausdrücklich.

Hintergrund:

In einem gemeinsamen Appell haben sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke MdB, und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, an die Koalitionäre der CDU/CSU und SPD gewandt. Sie fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die endlich dafür sorgt, dass die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt wird.

Die AWO setzt sich seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention u. a. dafür ein, dass diese seit langem bekannte Versorgungslücke für Menschen mit Behinderungen geschlossen wird.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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