Zur Beseitigung der Armut in Europa setzt der Europarat auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Europa und auf die Verhütung und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung. Der Europarat verfügt über eine Reihe von Rechtsinstrumenten in diesem Bereich. Zu den wichtigsten zählen die europäische Konvention der Menschenrechte und die europäische Sozialcharta. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert die Grundrechte und -freiheiten, während die europäische Sozialcharta soziale Rechte schützt, wie etwa das Recht auf Schutz vor Armut oder das Recht auf eine Wohnung.
Jedes Jahr begeht der Europarat den Welttag zur Überwindung der Armut und organisiert eine Zeremonie vor einer Nachbildung der Gedenktafel zur Beseitigung der Armut, die 1993 vor dem Europaratsgebäude in Straßburg eingelassen wurde.
Der Welttag zur Überwindung der Armut geht auf eine Initiative des Priesters Joseph Wresinski und 100 000 weiterer Personen zurück, die sich am 17. Oktober 1987 auf dem Trocadero-Platz in Paris versammelten, um ihr „Nein“ zu extremer Armut zum Ausdruck zu bringen und die Menschheit dazu aufzurufen, sich gemeinsam für die Menschenrechte einzusetzen. Seit 1992 wird der Welttag jedes Jahr am 17. Oktober gefeiert.
Quelle: www.coe.int