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AWO zum Bürgergeld: Positives Signal – Entscheidende Weichen aber noch nicht gestellt

Berlin, den 21.07.2022. Gestern stellte das Bundesarbeitsministerium erste Eckpunkte zum geplanten Bürgergeld vor, das zentrale Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) vorsieht. Offen bleibt darin, wie die neuen Regelsätze berechnet werden sollen, für die Arbeiterwohlfahrt eine zentrale Lücke. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Das Eckpunktepapier weist die richtige Richtung aus, bleibt aber die Antwort auf die wichtigste Frage schuldig: Wie hoch werden die Regelsätze künftig sein? Die sinnvollsten Reformpläne werden verpuffen, sollte auch beim Bürgergeld für die Betroffenen das Geld nicht bis zum Ende des Monats reichen. Es braucht bei der Ausgestaltung mehr Perspektive und Augenhöhe mit den Betroffenen.“

In vielen Punkten entsprechen die im Eckpunktepapier genannten Pläne langjährigen Forderungen der Arbeiterwohlfahrt. Insbesondere begrüßt die AWO die Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren und die Erhöhung des Schonvermögens. Dies bewirkt, dass Menschen, die frisch in den Leistungsbezug kommen, nicht sofort ihre Wohnung verlassen und dadurch ihre Lebensumstände dramatisch ändern müssen. Auch bieten die Vorschläge einige positive Anreize für die Teilnahme an Weiterbildung und Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration. Sehr zu begrüßen ist die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, wodurch arbeitslosen Menschen nachhaltigere Perspektiven eröffnet werden – denn so können sie an Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung teilnehmen, anstatt in kurzfristige Beschäftigung vermittelt zu werden. Die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes begrüßt die AWO ebenfalls ausdrücklich. Ein sozialer Arbeitsmarkt ist allerdings nur erfolgreich, wenn dieser mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt ist. Die aktuelle Finanzplanung des BMAS für das Jahr 2023 lässt hier nicht viel Spielraum, hier muss noch deutlich nachgebessert werden.

Offen bleibt bisher, wie die Neubemessung der Regelbedarfe erfolgen soll und damit auch die Höhe des neuen Bürgergeldes. Damit fehlen noch die entscheidenden Punkte, die für die AWO darüber bestimmen werden, ob das Bürgergeld die wirklich notwendige tiefgreifende Reform für unseren Sozialstaat darstellen wird. Groß dazu:

„Die AWO erwartet in diesem Zusammenhang nicht nur die seit langem überfällige deutliche Erhöhung der Regelsätze, sondern eine transparente, inhaltlich nachvollziehbare und methodisch angemessene Ermittlung. Dass die Höhe des Bürgergeldes mit der Preisentwicklung Schritt halten muss, ist dabei für uns angesichts der derzeitigen Situation, die viele Menschen in existenzielle Nöte bringt, selbstverständlich.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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