Berlin, den 13.05.2022. Heute wird im Deutschen Bundestag zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des §219a StGB beraten.
Selvi Naidu aus dem AWO Bundesvorstand begrüßt die geplante Streichung und erklärt: „Es ist dem Einsatz unerschrockener Ärzt*innen wie Kristina Hänel und der feministischen Zivilgesellschaft zu verdanken, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche endlich Geschichte werden wird. Keine Frau entscheidet sich durch zu viel Information für einen Schwangerschaftsabbruch.“
Seit der Öffentlichmachung der Verurteilung von Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen §219a StGB im Jahr 2017 fand in Deutschland eine intensive Auseinandersetzung um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Menschen, die Berufs- und Meinungsfreiheit von Ärzt*innen sowie die Umsetzung von reproduktiven Rechten insgesamt statt. Die 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte keinerlei Fortschritte, da weiterhin Ärzt*innen wegen Verstoßes gegen §219 a StGB verurteilt wurden. Eine niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen über Kosten, Verfahren und Rahmenbedingungen von Abbrüchen außerhalb persönlicher Beratungsgespräche war für Betroffene weiterhin kaum möglich.
„Aus der Praxis unserer Schwangerschaftsberatungsstellen wissen wir, dass nicht nur die Informationslage prekär ist, sondern insgesamt keine ausreichende Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen, vor allem außerhalb von Großstädten, in Deutschland gegeben ist. Die Möglichkeit, sich sachlich auch übers Internet über Abtreibung zu informieren, ist ein erster Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren zu erhöhen“, erklärt Selvi Naidu.
Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein und sieht – gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als zentral dafür an. Sie fordert neben einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Menschen die Abschaffung der Pflichtberatung sowie eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.
„Mit Blick auf die besorgniserregende Entwicklung in Polen und den USA bezüglich der Selbstbestimmungsrechte von Frauen sollte die Bundesregierung nach diesem ersten Schritt schnell den zweiten tun und die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen“, sagt Selvi Naidu abschließend.
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO-Bundesverband e.V.