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Abschaffung 219a StGB ist erst der Anfang – AWO fordert Gesamtkonzept für reproduktive Rechte

Berlin, 18.01.2022. Gestern wurde der erste Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt.

„Schwangere haben ein Recht auf Informationen. Die Ampel setzt ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zur Streichung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zügig um. Damit wird Deutschland in diesem Bereich endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Ungewollt Schwangere werden nach der Streichung sachliche Informationen rund um Methoden und Kosten von Abbrüchen sofort im Netz finden können sowie Ärzt*innen nicht mehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Die AWO begrüßt diesen rechtlichen Fortschritt ausdrücklich und hofft auf eine zügige Verabschiedung!“, erklärt dazu Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Ausgelöst durch die Öffentlichmachung ihrer Verurteilung im Jahr 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB, entfachten die Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere verurteilte Ärzt*innen die Debatte um den Zugang zu und das Recht auf Abtreibung in Deutschland neu. Die nach intensiven politischen Auseinandersetzungen 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte aber keinerlei Fortschritte für Ärzt*innen und Betroffene. Es fanden weiterhin Verurteilungen nach § 219a StGB statt und die niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen verbesserte sich nicht für ungewollt Schwangere. Aus Sicht der AWO lenkte der Streit um das Informationsrecht ungewollt Schwangerer über Schwangerschaftsabbrüche aber den Blick auf ein altes zentrales gleichstellungspolitisches Thema – das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen. Die prekäre Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland wurde sichtbar.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Die Streichung von § 219a StGB darf daher nicht das Ende der Liberalisierung sein“, führt AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert aus. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. „Die angekündigte Kommission, die sich mit einer außerstrafrechtlichen Regelung von Abtreibung beschäftigen soll, muss daher zügig kommen, um auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine wirkliche Liberalisierung voranzutreiben und reproduktive Rechte auch in Deutschland umzusetzen“, fordert Schubert abschließend.

Informationen und Beratungsstellen für Fragen zur Schwangerschaft: www.awo-schwanger.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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