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Anhörung zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz im Familienausschuss

Berlin, den 19.02.2024. Die Arbeiterwohlfahrt appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, die Förderung für die Freiwilligendienste zu sichern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftig Menschen unter 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch in Teilzeit zu ermöglichen. Dazu findet heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags eine Anhörung von Expert*innen statt. Susanne Rindt, Leiterin der Abteilung Verbandsangelegenheiten, Engagementförderung, Zukunft der Bürgergesellschaft beim AWO Bundesverband vertritt dort als Sachverständige die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). 

Rindt erklärt zum vorgelegten Entwurf: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Zugänge zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Bundesfreiwilligendienst verbessert und künftig allen Menschen unabhängig von Alter und Lebenssituation einen Dienst in Teilzeit ermöglicht. Angesichts der aktuellen Haushaltslage für die Freiwilligendienste bezweifeln wir aber, dass die Gesetzesänderung eine umfassende Wirkung entfalten wird. Im September droht nach wie vor der Wegfall von bis zu 30% der Freiwilligenplätze, denn die geplanten Kürzungen der Förderung wurden zwar für 2024 zurückgenommen, die Haushaltsmittel in 2025 sind aber nicht gesichert. Ein Freiwilligendienst funktioniert überjährig vom Herbst des einen bis zum Sommer des nächsten Jahres – und so ist auch die Förderlogik. Drastisch gesagt: Der demokratisch gefasste Beschluss des Parlaments, die Freiwilligendienste weiterhin ungekürzt zu fördern, ist aktuell wirkungslos. Jetzt ist die Regierung am Zug. Sie ist dringend aufgerufen, die erforderlichen Mittel für die Freiwilligendienste im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 einzustellen und so eine massive Beschädigung dieses Angebots zu verhindern. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Lösung gefunden werden, damit das Problem nicht jedes Jahr aufs Neue auftritt und dem Parlament auch de facto eine Entscheidung über die Finanzausstattung der Freiwilligendienste ermöglicht wird. Dass die Hoheit über den Haushalt beim Deutschen Bundestag liegt, ist für die Freiwilligendienste aktuell bloße Theorie.“

Der Entwurf des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes sieht vor, dass junge Menschen künftig kein erhebliches Interesse mehr nachweisen müssen, wenn sie ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit leisten wollen. Damit werden Zugangshürden abgebaut und das Angebot wird für größere Zielgruppen attraktiv. Teil des Gesetzentwurfes ist auch eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze und es wird die Möglichkeit geschaffen, Freiwilligen Mobilitätszuschläge für den Weg zur Einsatzstelle zu zahlen. Beides würde mehr Anerkennung für die Freiwilligen bedeuten und die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen aus Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessern. Allerdings wird das Gesetz auch an dieser Stelle wenig Wirkung entfalten, denn, so Rindt: „Träger und Einsatzstellen könnten nun zwar mehr Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen, aber eine Refinanzierung sieht das Gesetz nicht vor. Bereits jetzt ist der maximale Taschengeldbetrag meist nicht ausgeschöpft, da die sozialen Einrichtungen keine zusätzlichen Mittel aufbringen können. Angesichts der aktuellen allgemeinen Kostensteigerungen und der drohenden Kürzung der Bundesförderung werden die Spielräume für Taschengeldzahlungen kleiner und nicht größer.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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