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AWO fordert: §218 StGB raus aus dem Strafgesetzbuch

Berlin, 28.10.2021. Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den zehn Erstunterzeichner*innen der Abschlusserklärung des Fachkongresses „150 Jahre §218 im Strafgesetzbuch“, welche heute offiziell an die Parteivorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, FDP und Die Linke übersandt wird. Bisher haben über 100 Organisationen und 600 Einzelpersonen die Erklärung mitgezeichnet. Dazu erklärt Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Die breite Unterstützung für dieses Thema zeigt, wie groß die gesellschaftliche Rückendeckung für eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ist. Der §218 StGB führt zu einer immer schlechter werdenden Versorgungslage bundesweit. Schon jetzt müssen Frauen teilweise über 150 km weit fahren, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können“.

Beim digitalen Fachkongress im August mit über 500 Teilnehmenden, wurden aus vielfältigen Perspektiven neben der Entstehungsgeschichte des § 218 StGB vor allem die Folgen der strafrechtlichen Regelung für betroffenen Frauen* und Ärzt*innen beleuchtet. Mit der Abschlusserklärung richten die Unterzeichnenden einen dringenden Appell an die Politik, über Parteigrenzen hinweg eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff zu nehmen. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt führt aus: „Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung für die Belange von Frauen ein. Die freie Entscheidung über die eigene Familienplanung ist für uns elementarer Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Daher gehören Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafgesetzbuch.“

Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Sie kämpft daher für umfassende sexuelle Bildung und Aufklärung und gute Beratung, eine bundesgesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter, die ersatzlose Streichung des §219a StGB sowie eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches. Nähere Informationen zu Beratung sind hier zu finden: http://www.awo-schwanger.de

Zur Abschlusserklärung (PDF).

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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