Empfehlungen des Beirates rasch umsetzen – Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern!
Berlin, den 13.07.2023. Anlässlich der heutigen Übergabe des zweiten Berichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordert die AWO eine schnelle und konsequente Umsetzung der Empfehlungen und dabei insbesondere die Ausweitung der Familienpflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes.
Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, Pflege und Beruf vereinbaren zu müssen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an. 2021 wurden etwa zwei Drittel der insgesamt etwa fünf Millionen Pflegebedürftigen überwiegend von pflegenden Angehörigen versorgt. Und laut Bundesministerium für Gesundheit werden im Jahr 2050 circa sechs Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Die Situation vieler erwerbstätiger pflegender Angehöriger ist schon heute von Überlastung und finanziellen Risiken geprägt. Denn für viele der Erwerbstätigen geht die Übernahme der Pflege eines Angehörigen mit hohen physischen und psychischen Belastungen und Unsicherheiten sowie Einkommensverlusten und dem Risiko der Altersarmut einher – betroffen sind vor allem Frauen.
Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Wir fordern die Regierung dringend auf, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag rasch umzusetzen und die Situation erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich zu verbessern. Die enormen Belastungen, unter denen viele von ihnen leiden, müssen endlich beseitigt und es muss verhindert werden, dass Menschen wegen der Versorgung eines Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein!“
Neben der Einführung eines Familienpflegegeldes und der Ausweitung der Familienpflegezeit müssen die Versorgungsstrukturen durch professionelle Pflege und die Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige in Erwerbstätigkeit ausgebaut werden. Dabei ist auch die besondere Situation der Familien in den Blick zu nehmen, die ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Aus Sicht der AWO wird sich nur durch verbesserte Rahmenbedingungen und die Stärkung von Rechten für die Pflegebedürftigen und die erwerbstätigen pflegenden Angehörigen die Versorgung in Zukunft überhaupt realisieren lassen.
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO-Bundesverband e.V.