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Bündnis Bundesqualitätsgesetz: „Gute-KiTa-Gesetz“ finanziell absichern und weiterentwickeln!

Berlin, den 29.06.2022. Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) mahnt an, das Gute-Kita-Gesetz weiterhin durch Bundesgelder finanziell abzusichern und dringend weiterzuentwickeln. Es begründet seine Forderung damit, dass die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung verbessert werden müssten.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) unterstützt der Bund die Länder seit 2019 mit 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien das Ziel verankert ist, die Länder in der frühkindlichen Bildung zu unterstützen, sei eine Verstetigung der Bundesmittel noch nicht gesichert, stellt das Bündnis fest.

„Am 1. Juli soll der neue Haushalt durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Auslaufen des Gesetzes hätte folgenschwere Konsequenzen für das gesamte Arbeitsfeld, gerade in einer für viele Einrichtungen ohnehin schon angespannten Situation“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbands. „Im Mittelpunkt stehen die Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit durch gute Bildung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Hier steht der Bund in einer Verantwortung.“

Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes ergänzt: „Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, das Gute-Kita-Gesetz fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Nun räumt die Familienministerin ein, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Würden tatsächlich keine Mittel in den Haushalt 2023 eingeplant, wäre das ein fatales Zeichen für Familien und Fachkräfte gleichermaßen und gefährde das Vorhaben, ein dauerhaftes Gesetz mit einheitlichen Standards auf den Weg zu bringen.“

Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, fügt hinzu: „Der Personalmangel hat sich weiter verschärft, viele Fachkräfte verlassen das Berufsfeld. Nur durch echte Qualitätsverbesserungen werden auch die Arbeitsbedingungen attraktiver. Die Finanzierung und Unterstützung durch den Bund muss dauerhaft gesichert werden, damit die Länder die Rahmenbedingungen langfristig verbessern können. Im ersten Schritt aber muss das Gute-Kita-Gesetz in die Verlängerung gehen.“

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz fordert die Bundesregierung auf, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen und die Mittel für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes im Bundeshaushalt ab 2023 zu berücksichtigen.

Info: Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz setzt sich aus dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) zusammen. Gemeinsam engagiert sich es sich für verbindliche Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung.

Kontakt:

Doreen Siebernik

Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, OB Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW

Telefon: (030) 23 50 14 – 11

E-Mail: doreen.siebernik@gew.de

Lena Przibylla

Referentin der Geschäftsführung im KTK-Bundesverband

Tel.: (0761) 200 225

Mobil: (0176) 22 500 270

E-Mail: lena.przibylla@caritas.de

Dr. Judith Adamczyk

Referentin für Bildung und Erziehung und Tageseinrichtungen für Kinder im AWO Bundesverband e.V.

Tel.: (030) 26 309 – 170

E-Mail: judith.adamczyk@awo.org

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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