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„Klimaneutral vor 2040“ – AWO beschließt umfassenden Maßnahmenplan zum Klimaschutz

Berlin, 05. März 2022 Die AWO hat auf ihrem Bundesausschuss am 5. März einen umfassenden Ziel- und Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz verabschiedet. Der Beschluss ist für den Verband mit seinen über 18.000 Einrichtungen und Diensten verbindlich und soll den Weg zur Klimaneutralität bereiten, welche die AWO noch vor dem Jahr 2040 erreichen will.

Der Maßnahmenkatalog gliedert sich in sechs übergreifende Handlungsfelder: Gebäudeenergie, Mobilität, Verpflegung, Beschaffung, Transparenz und Controlling sowie Glaubwürdigkeit. In ihnen werden Maßnahmen definiert, welche die Gliederungen, Einrichtungen und Dienste der AWO bundesweit in verschiedenen Zeithorizonten umsetzen werden. Hierzu zählen neben vielen anderen Punkten die Verpflichtung einer 100%igen Versorgung mit Ökostrom bis 2025, eine Begrenzung des CO2-Ausstoßes von Fahrzeugflotten ab 2023, ein klares Bekenntnis zu genussvoller, gesunder und klimafreundlicher  Verpflegung, Kriterien für die Beschaffung von bio-fairen sowie regionalen Produkten, die Einführung eines CO2-Fußabdrucks als verbindliches Steuerungsinstrument für den Klimaschutz sowie ein künftig alle zwei Jahre zu veröffentlichender Klimabericht.

„Anfang dieser Woche hat die Wissenschaft mit dem Weltklimabericht erneut die Dramatik der Lage aufgezeigt. Für uns als AWO ist klar, dass wir mit unseren über 18.000 Einrichtungen und Diensten sowie fast einer Viertelmillion hauptamtlich Beschäftigten einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten können und müssen“, kommentiert AWO-Vorstand Brigitte Döcker den Beschluss.

Mit dem Maßnahmenplan startet der Verband den Prozess, seine Emissionen schrittweise und systematisch bis zur Klimaneutralität  zu reduzieren. Die nun getroffenen Maßnahmen bilden das Fundament, das im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung regelmäßig überprüft und nach Bedarf ergänzt wird.  „Glaubwürdigkeit ist bei diesem Thema zentral, denn die AWO nimmt die Klimakrise sehr ernst. Deshalb gilt bei uns künftig: Wer sich in der AWO klimaneutral nennen will, muss dies von Dritten bestätigen lassen, dass er die verbandlichen Kriterien erfüllt.“, erklärt Döcker den Kurs des Verbandes. CO2-Kompensation wird der Verband daher nur für absolut unvermeidbare Emissionen einsetzen und dies nur anhand hoher und anerkannter Standards.

Neben Selbstverpflichtungen enthält der Beschlusstext auch die Aufforderung an die Politik, geeignete Rahmenbedingungen für den Klimaschutz in der Sozialen Arbeit zu schaffen. Dies sei dringend nötig, denn bislang seien die Klima- und Nachhaltigkeitsziele Deutschlands nicht in deren Refinanzierung abgebildet. Dazu Brigitte Döcker: „Der heutige Beschluss zeigt die Bereitschaft des Verbandes, sich den Herausforderungen zu stellen und auch in Vorleistung zu gehen. Aber es wird nun dringend Zeit, dass die Politik uns Rückenwind gibt. Klimaschutz muss noch in dieser Legislaturperiode Teil der Regelfinanzierung  Sozialer Arbeit werden.“ Dies sei auch mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit von zentraler Bedeutung, denn der Einsatz der AWO für den Klimaschutz darf zu keinem Zeitpunkt dem für alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu sozialen Einrichtungen und Diensten im Wege stehen. „Das Erreichen der Klimaziele wird nur gelingen, wenn soziale und ökologische Fragen zusammen denken.“, so Döcker abschließend.

Der vollständige Beschlusstext steht hier als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf https://wirarbeitendran.awo.org.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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