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Müttergenesungswerk mahnt Änderungen bei den Gesetzesvorhaben für künftige Corona-Maßnahmen an

Mutter-Kind-Kliniken ohne Schutz ab 20.3.2022

Berlin, 15.3.2022 Das Bangen der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk (MGW) geht weiter. Wie befürchtet, hat das Bundesgesundheitsministerium am Freitag ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das die Einstellung der coronabedingten Ausgleichszahlungen vorsieht. Die Kliniken sollen ab dem 20.3.2022 alle wirtschaftlichen Belastungen, die durch vorgeschriebene Corona-Maßnahmen entstehen, selbst tragen. Für viele der gemeinnützigen Kliniken kann dies das Aus bedeuten. Das Gesetzesvorhaben zeigt, dass Kurmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Ange[1]hörige in den Augen der Regierung keine Bedeutung haben. Auf den ersten Blick erscheint es logisch: Die coronabedingten Ausgleichszahlungen werden eingestellt, weil auch die Corona-Maßnahmen in den Kliniken ab dem 20.3.2022 entfallen sollen. Geht es zurück in den Normalbetrieb? Ist das der langersehnte Freedom Day? Weit gefehlt. Künftig sollen die Bundesländer über sogenannte Hotspot-Regelungen lokal geltende Maßnahmen ergreifen können. Kommt es zu einer solchen Hotspot-Regelung, erwischt es die Vorsorge- und Rehakliniken im Verbund des Müttergenesungswerks kalt: Denn ab 20.3.2022 erhalten sie keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich für diese Maßnahmen. Dabei ist die Lösung einfach: Um die Ausgleichszahlungen wieder einzuführen, bedarf es neben den geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch einer Verordnung durch den Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Finanzminister. Diese könnte unkompliziert sofort mit den vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Weg gebracht werden – so wurde es im November praktiziert, als die „pandemische Lage von nationaler Trag[1]weite“ auslief.

Doch diesmal fehlt die Verordnung. Und das, obwohl die Rettung der Kliniken vergleichsweise wenig kostet: Die Kliniken erhalten die Unterstützung nur, wenn sie coronabedingt einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Trotzdem soll nun offenbar erstmal abgewartet werden. „Man muss sich schon fragen, ob eine Sicherstellung der Angebote der Mütter- und Väter-Kliniken weiter gewünscht ist“, stellt Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks fest. Es sei kaum realisierbar, im Falle einer regionalen Hotspotsituation zeitnah eine bundesweit geltende Verordnung in Kraft zu setzen. „Es erschließt sich nicht, warum nicht jetzt alles zur Sicherung der Kliniken getan wird. Gerade in Zeiten, in denen die Belastung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen enorm hoch ist, ist das Signal, das die Politik aussendet, fatal.“

Die Infektionszahlen steigen derzeit dramatisch. Erst am Sonntag warnte der Gesundheitsminister vor dem Rekordhoch der Corona-Inzidenz. Davon auszugehen, dass es in Zukunft in den Kliniken im Müttergenesungswerk keinerlei Abstands- und Hygienemaßnahmen, keine Testungen und auch keine Quarantäne mehr braucht, ist also unrealistisch. Wie in allen Vorsorge- und Rehakliniken handelt es sich bei den Patient*innen in den Kliniken im Müttergenesungswerk um eine vulnerable Patient*innengruppe. Die Kurteilnehmer*innen sind kurbedürftig, weil sie unter komplexen Krankheits- und Beschwerdebildern leiden und meist multiple Indikationen aufweisen. Umso wichtiger sind schützende Maßnahmen. Zumal bei den Kurmaßnahmen für Mütter und Väter meistens die Kinder dabei sind und die sind zu einem großen Teil ungeimpft. „Das offensichtliche Desinteresse der Politik an der Gesundheit der Sorgearbeit Leistenden, Mütter, Väter und Pflegenden, ist schwer erträglich. Dabei brauchen wir nicht nur die Fortführung der Schutzmaßnahmen. Wir brauchen endlich eine politische Kenntnisnahme, dass es Sorgearbeitenden in Deutschland nicht gut geht, dass es ihnen schlechter geht als in anderen europäischen Ländern“, betont Bovermann.

Die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken müssen nicht nur weiterhin geschützt werden. „Wir brauchen erheblich mehr Plätze, um den Müttern, Vätern und Pflegenden, wenn sie bereits erkrankt sind, wenigstens die Möglichkeit zu geben, sich wieder zu regenerieren.“ Hier die „Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ downloaden.

Weitere Informationen und Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk Rebekka Rupprecht Bergstraße 63, 10115 Berlin Tel.: 030 330029-0 Fax: 030 330029-20 presse@muettergenesungswerk.de www.muettergenesungswerk.de Facebook: @muettergenesungswerk Instagram: @muettergenesungswerk_mgw Twitter: @mgw_berlin LinkedIn: müttergenesungswerk Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online: www.muettergenesungswerk.de/spenden

Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten, gegründet. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist die Gesundheit von Müttern und inzwischen auch von Vätern und pflegenden Angehörigen. Unter dem Dach des MGW arbeiten fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Fachverband/Arbeitsgemeinschaft (AWO, DRK, EVA, KAG, Parität) zusammen. Besonders zeichnet sich das MGW durch ganzheitliche und gendersensible Kurmaßnahmen und das Konzept der Therapeutischen Kette im MGW-Verbund aus. Diese umfasst die kostenlose Beratung der Betroffenen bei über 1.000 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände rund um die Kurmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind bzw. Väter und Vater-Kind sowie pflegende Angehörige, die Kurmaßnahme in den über 70 vom MGW anerkannten Kliniken und die Nachsorgeangebote vor Ort. Alle anerkannten Kliniken tragen das MGW-Qualitätssiegel. Die Stiftung steht unter der Schirmherrschaft der Frau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender. Das Müttergenesungswerk benötigt Spenden, z. B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Beratung und Nachsorgeangebote sowie für Informations- und Aufklärungsarbeit

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