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AWO lehnt Einschränkung des individuellen Asylrechts strikt ab

Berlin, den 3. April 2025. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kritisiert den Vorschlag, das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen, scharf. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Es ist beschämend und zutiefst besorgniserregend, mit welcher Nonchalance hier an fundamentalen Menschenrechten gerüttelt wird. Deutschland hat sich, wie alle EU-Mitgliedsstaaten, mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention dem individuellen Recht auf ein Asylverfahren verpflichtet. Wir lehnen es entschieden ab, das individuelle Asylrecht zu verhandeln oder Obergrenzen festzulegen. In Zeiten derartiger populistischer Debatten fordern wir mit Nachdruck, dass das Asylrecht in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt und dass geflüchtete Menschen menschenwürdig behandelt werden. Es geht um den Schutz der grundlegenden Rechte von geflüchteten Menschen. Populistische Debatten, die das Asylrecht infrage stellen, gefährden diese Werte und stehen im Widerspruch zu unserer humanitären Verantwortung als Gesellschaft. Menschen, die vor Verfolgung fliehen, müssen Schutz finden können.“

Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich für eine Stärkung von Asylverfahrensberatung und praktischer Unterstützung für geflüchtete Menschen ein. Der Verband fordert zudem, legale und sichere Zugangswege zum Asylverfahren national wie auch auf europäischer Ebene zu stärken.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen und rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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