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AWO fordert Bundesrat auf, Entscheidungen zur Stärkung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen zuzustimmen

Berlin, den 02.07.2020. Morgen stehen zwei wichtige Entscheidungen im Bundesrat an für Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

Zum einen geht es um die dauerhafte Finanzierung der Bundesvertretung der Werkstatträte. Die Interessen von Werkstattbeschäftigten werden schon seit langem von Werkstatträten gegenüber der Werkstattleitung vertreten. „Die Rolle der Werkstatträte ist deshalb vergleichbar mit der Rolle von Betriebsräten“, erläutert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Finanzierung der Interessenvertretung der Werkstatträte auf Bundesebene „Werkstatträte Deutschland“, sei jedoch bisher immer nur befristet im Rahmen einer projekthaften Finanzierung erfolgt. „Um den Kolleg*innen von „Werkstatträte Deutschland“ die nötige Planungssicherheit für ihre wichtige bundespolitische Arbeit zu geben, fordern wir den Bundesrat auf, in seiner morgigen Plenarsitzung der vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesänderung zur dauerhaften Finanzierung der Bundesvertretung der Werkstatträte zuzustimmen“, betont Döcker. Die vorliegende Gesetzesänderung sehe vor, dass der Kostenträger der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2021 pro Werkstattbeschäftigten im Jahr einen Betrag von zunächst 1,60 Euro direkt an Werkstatträte Deutschland entrichte.

Die zweite anstehende Entscheidung im Bundesrat betrifft den Ausgleich von Verdienstausfällen von Werkstattbeschäftigten aufgrund einer Schließung der Werkstatt in Folge der Corona-Pandemie. Da für Beschäftigte in Werkstätten keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, haben sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, dass die finanziellen Ausfälle aufgrund der Corona-Krise durch Gelder aus der Ausgleichsabgabe ausgeglichen werden sollen. „Weil die Entgelte in Werkstätten bekanntermaßen sehr niedrig und nicht zu vergleichen sind mit normalen Löhnen, ist die finanzielle Situation von Werkstattbeschäftigen ohnehin prekär. Wenn die geringen Entgelte nun auch noch weggebrochen sind aufgrund der Corona-Pandemie, so verschlimmert sich die finanzielle Situation für viele Betroffene noch einmal dramatisch“, erläutert Brigitte Döcker. „Deshalb begrüßt der AWO Bundesverband es, dass diese Verdienstausfälle nun aus Mitteln der Ausgleichsabgabe kompensiert werden sollen“, so Döcker weiter. Abschließend mahnt Vorstandsmitglied Döcker jedoch: „Ausgleichsabgabe wird für Betriebe immer dann fällig, wenn sie die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen unterschreiten. Dass diese Mittel nun kurzfristig zur Minderung einer Notlage von Werkstattbeschäftigten genutzt werden sollen, geht in diesen besonderen Zeiten absolut in Ordnung. Auf Dauer sollten aus diesen Geldern jedoch sozialversicherungspflichtige reguläre Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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