Berlin, den 13.01.2021. Medienberichten zufolge soll noch in diesem Jahr ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Haushalte im Wohngeldbezug ausgezahlt werden. Dazu erklärt AWO Präsident Michael Groß: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nun zügig auf die steigenden Energiepreise reagiert. Der Heizkostenzuschuss ist ein erster wichtiger Baustein, um Preissteigerungen für Menschen mit wenig Einkommen abzufedern.“
Eine Vorlage des Bundesbauministeriums zum Heizkostenzuschuss soll demnächst im Bundeskabinett beraten werden. Demnach sollen Ein-Personen-Haushalte 135 Euro und Zwei-Personenhaushalte 175 Euro erhalten. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind weitere 35 Euro vorgesehen. „Um Haushalte mit Armutsrisiko dauerhaft zu entlasten, braucht es aber langfristig wirksame Maßnahmen“, sagt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Wichtig ist zudem, dass auch die prekäre Situation von Menschen außerhalb des Wohngeldbezugs berücksichtigt wird. Für Personen im Grundsicherungsbezug muss es eine Zusicherung geben, dass die absehbar hohen Nachzahlungen im kommenden Jahr vollumfänglich übernommen werden. Insbesondere die rasant steigenden Energiekosten belasten auch die Menschen in der Grundsicherung enorm. Das Leistungsniveau und der Mechanismus der jährlichen Fortschreibung des Regelbedarfes decken die Mehrkosten nicht ab; auch sind unterjährige Anpassungen zu ermöglichen. Die Inflation wirkt hier wie eine Leistungskürzung. Ein kurzfristiger Zuschuss sowie eine langfristige Reform für diesen Bereich sind dringend geboten.“
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO-Bundesverband e.V.