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AWO zum Teilhabestärkungsgesetz: Assistenz im Krankenhaus verbindlich regeln

Berlin, den 21.04.2021. Der Bundestag will das Teilhabestärkungsgesetz morgen in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Eine Regelung zur Assistenz im Krankenhaus fehlt bisher.

„Die AWO begrüßt dieses wichtige Gesetzesvorhaben mit der Zielsetzung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es jedoch dringend erforderlich, dass die Bundesregierung kurzfristig eine verbindliche Regelung zur Assistenz im Krankenhaus vorlegt. Hierbei muss natürlich auch die Kostenfrage ein für alle Mal geregelt werden“, betont Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, „Es ist seit langer Zeit hinreichend bekannt, dass Menschen mit Behinderungen keinen gleichberechtigten Zugang ins Gesundheitssystem haben. Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf, die auf Assistenz angewiesen sind, werden durch diese gesetzliche Regelungslücke jedoch auf besondere Art und Weise benachteiligt. Jedes Mal, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung mangels individueller Begleitung nicht durchgeführt werden kann, verschoben wird oder vielleicht sogar ganz entfällt, ist das eine nicht hinnehmbare Menschenrechtsverletzung, die unseres Rechtsstaates unwürdig ist. Im Falle einer Covid-19-Infektion und einer medizinisch notwendigen Behandlung im Krankenhaus kommt diesem individuellen Assistenzbedarf durch eine vertraute Person eine besondere Bedeutung zu.“

Deutschland ist seit 2009 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die AWO fordert seit Jahren, dass diese bekannte, gesundheitsgefährdende Versorgungslücke zu schließen ist, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Gesundheit im Falle eines Krankenhausbesuches in Anspruch nehmen können. Deswegen fordert die AWO die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Assistenz im Krankenhaus einschließlich deren Finanzierung gesetzlich verbindlich zu regeln.

Hintergrund:

Dieses Jahr haben sich bereits der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke MdB, und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, eindringlich mit einem gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD gewandt. Sie fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die endlich dafür sorgt, dass die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt wird. Auch die Bundesländer erwarten hier seit November 2020 eine gesetzliche Regelung.

Der Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz wurde am Montag, den 19.04.2021 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält jedoch zur Assistenz im Krankenhaus keine Regelung. Der Bundestag wird das Gesetz nun am 22.04.2021 den Gesetzesentwurf final beraten.

Die Stellungnahme der sechs Spitzenverbände zum Teilhabestärkungsgesetz finden Sie hier.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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