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Trauriger Tag für die Pflege – AWO zur Ablehnung des Branchentarifvertrags durch Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas

Berlin, den 25.02.2021. Heute hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas den Antrag der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Gewerkschaft ver.di, den Tarifvertrag für die Altenpflege über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt. Entscheidend waren die Stimmen der Dienstgeberseite. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Entscheidung scharf. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Diese Entscheidung lässt mich schlicht fassungslos zurück. Es ist ganz einfach: Altenpflegekräfte sollen und müssen endlich besser bezahlt, ein fairer Wettbewerb, der nicht über die Löhne geführt wird, muss etabliert werden. Ein für alle geltender Branchentarifvertrag hätte das erreichen können. Die Situation der Pflegefachkräfte in der Altenpflege ist seit Jahren mehr als angespannt. Der erstreckte Tarifvertrag wäre dagegen ein Meilenstein auf dem Weg zu einer anständigen Bezahlung und damit zu besseren Arbeitsbedingungen, einer Entlastung der Pflegekräfte und einem Ende des Fachkräftemangels gewesen. Dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas sich zum Nachteil einer ganzen Berufsgruppe querstellt, zeigt leider, welche Wertschätzung sie dieser entgegenbringt. Ein trauriger Tag für die Pflege.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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Quelle: AWO-Bundesverband e.V.

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