Berlin, den 10.03.2021. Gestern ist eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan durchgeführt worden. Dies war die 37. Sammelabschiebung nach Afghanistan seit Dezember 2016 und die dritte in diesem Jahr. Der AWO Bundesverband ist entsetzt über die Abschiebepraxis von Bund und Ländern und fordert ein nationales Abschiebeverbot für Afghanistan.
„Abschiebungen nach Afghanistan sind aufgrund der desolaten Sicherheits- und Versorgungslage menschlich nicht zu vertreten. Menschen werden in lebensgefährliche Zustände geschickt, das Risiko an COVID-19 zu erkranken ist sehr hoch, und selbst als Tagelöhner haben Rückkehrer realistisch keine Chance, Arbeit zu finden“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.
Laut WHO befinden sich 16,9 Millionen Menschen in Afghanistan in einer Krisen- und Notsituation. Die sozioökologischen Auswirkungen von Covid-19 führen zu einer dramatischen Verschlechterung der Ernährungssicherheit. Das Auswärtige Amt bescheinigt ein zusammenbrechendes Gesundheitssystem. Der Humanitäre Response Plan (HRP) geht davon aus, dass im Jahr 2021 18,4 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen werden. Zudem wird die Landwirtschaft und Wasserversorgung von einem Naturereignis bedroht, das zu Hunger und Dürren führen wird.
Wie existenzbedrohend sich die ohnehin schon desolate wirtschaftliche Situation durch die Pandemie entwickelt hat, wird auch durch aktuelle Gerichtsentscheidungen deutlich. So entschieden jüngst die obersten Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Bremen, dass Abschiebungen derzeit nicht in Frage kommen, da auch junge erwachsene Afghanen „angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie voraussichtlich nicht auf legalem Wege elementarste Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene befriedigen können“.
Auch die Gewalt in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen reißt nicht ab. Der Global Peace Index stuft das Land 2020 das zweite Jahr in Folge als das gefährlichste Land der Welt ein. Die Friedensverhandlungen mit den Taliban konnten das Ausmaß der zivilen Opfer nicht verringern. Ein Ende der Gewalt und der Verfolgung durch die Taliban und weiteren Gewaltakteuren ist nicht in Sicht.
„Afghanistan ist kein Land, in das Menschen abgeschoben werden dürfen, unabhängig von Corona“, fordert Brigitte Döcker. „Vielmehr brauchen wir ein nationales Abschiebeverbot, hilfsweise einen guten Zugang zu Integrationsangeboten und Bleiberechtsregelungen für Menschen aus Afghanistan.“
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO-Bundesverband e.V.