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AWO zur Verdoppelung des Heizkostenzuschlages

Berlin, den 17.03.2022. Gestern wurde im Bundestag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum geplanten Heizkostenzuschuss angenommen: Der ursprünglich mit einmalig 135 € für Ein-Personen-Haushalte vorgesehene Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen wird nun verdoppelt. Verdoppelungen sind auch für Mehr-Personen-Haushalte im Wohngeldbezug und BAföG-Empfänger*innen vorgesehen.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass die Politik in punkto Heizkostenzuschuss kurzfristig noch nachbessert. Eine Verdoppelung der geplanten Summe für den Heizkostenzuschuss ist ein starkes Signal in die richtige Richtung. Denn es gilt jetzt die Preislast bei den Haushalten zu reduzieren, bei denen es sowieso schon knapp ist. Der einmalige Zuschuss kann aber nur der Anfang bleiben: Es sollten über die Pauschale hinaus noch Möglichkeiten geschaffen werden, um einen individuell höheren Bedarf geltend zu machen. Auch in den Mindestsicherungssystemen braucht es jetzt kurzfristige, bedarfsgerechte Lösungen und Zusagen.“

Nach Einschätzung der AWO braucht es gerade jetzt, wo die Energiepreise massiv steigen, weitere mutige Schritte, um die Energieversorgung insgesamt neu auszurichten und als Daseinsvorsorge für alle Menschen verlässlich und bezahlbar sicherzustellen. Für die AWO als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege muss es jetzt neben kurzfristiger Entlastungsschritte um eine ganzheitliche Betrachtung einer sozial verträgliche ökologische Transformation gehen.

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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