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Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung: AWO sieht umfangreichen Nachbesserungsbedarf

Berlin, den 06. Mai 2021. Das Bundesgesundheitsministerium hat Änderungsanträge zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vorgelegt, die Teile einer Reform der Pflegeversicherung beinhalten. Der Entwurf sieht u.A. vor, dass Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert umfangreiche Nachbesserungen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Bundesvorstandsvorsitzender der AWO:

„Mit dem Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium die Situation der Pflegekräfte verbessern. In der Umsetzung sehen wir aber einige Probleme. Stutzig muss vor allem machen, dass das Gesetz doch zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen soll, eine ursprünglich vorgesehene Dynamisierung der Leistungen der Pflegekasse aber gestrichen wurde. Zwar sind Refinanzierungs-Alternativen wie eine steuerliche Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehöriger und die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge von Kinderlosen angedacht. Ob diese aber die erforderlichen Breiteneffekte erzielen oder z. B. durch die Refinanzierung der vorgesehenen Eigenanteilsbegrenzungen bereits aufgebraucht sind, ist offen. Die vielen undurchsichtigen Regelungen würden zudem in nächster Zeit die Pflegesatzverhandlungen verkomplizieren. Das würde in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe zu massiver Unsicherheit führen. In der momentanen pandemischen Lage und den dadurch vielerorts angespannten Situationen in den Einrichtungen ist das nicht zumutbar. Hinzu kommt: Tarifbindung zu stärken, ist richtig und wichtig. Aber hinsichtlich der tariflichen Anknüpfung bleibt unklar, ob vollständige Tarifwerke gemeint sind, welche überhaupt, und inwiefern die in den Änderungsanträgen vorgesehenen Richtlinien der Pflegekassen Einfluss auf die Inhalte nehmen. Aber ob diese vielen Punkte in zwei Wochen werden geklärt sein können, ist sehr fraglich. Wir raten deshalb dringend von einer übereilten Verabschiedung ab.“

Zur angedachten Deckelung des Eigenanteils erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, weiter: „Etwa zwei Drittel der Kosten eines Heimplatzes müssen von den betroffenen Menschen selbst finanziert werden, alle Kostensteigerungen erhöhen den Eigenanteil, weil die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckelt sind. Somit bezahlen Bewohner*innen noch einen großen Teil der Kosten der eigenen Pflege und nicht nur Unterkunft und Verpflegung. Die vorgeschlagene Regelung, die Eigenanteile erst nach 12 Monaten um 25% abzusenken, greift viel zu kurz. Bei knapp 50% der Bewohner*innen beträgt die Verweildauer maximal 12 Monate, sie hätten von dieser Regelung nichts. Der Eigenanteil der Bewohner*innen muss in der Höhe und im zeitlichen Verlauf fest gedeckelt und weitere Kosten müssen durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Pflegebedürftige und Pflegekräfte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.


Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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