Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des sich ausbreitenden Covid-19-Virus wird die Erbringung unserer Dienstleistungen ab sofort mit Einschränkungen verbunden sein.
Dementsprechend werden gem. Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unsere Kindertagesstätten vom 16. März 2020 bis 15. April 2020 geschlossen bleiben. Pädagogisches Personal wird demnach nur bei Bedarf für Kinder besonderer Berufsgruppen (Feuerwehr, Rettungdienst, mediz. Einrichtungen u. Apotheken, amb./stat. Pflegedienste, stat. Betreuungseinrichtungen, behördl. Einrichtungen/Unternehmen) bereit gestellt.
Gemäß der Verfügung ist es ab sofort ebenfalls untersagt, unsere stationären Pflegeinrichtungen zu besuchen. Liebe Angehörige und Besucher, wir bitten Sie dahingehend um Verständnis! Aktuell kann jeder Kontakt eine potentielle Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Pflegeheime darstellen.
Weiterhin werden Veranstaltungen zunächst nicht mehr durchgeführt werden können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Hinweise für Eltern und KITA-Kindern vom 18.05.20
Liebe Eltern,
ab 20.04. gilt die neue Allgemeinverfügung der Landesregierung zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2. Folgende Dokumente wurden entsprechend angepasst:
- Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten hier herunterladen
- Eigenerklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbständigen hier herunterladen
- Selbsterklärung der Eltern zur Inanspruchnahme einer Kindernotfallbetreuung.
Wir bitte die Eltern, die eine Notfallbetreuung benötigen und von denen noch keine Unabkömmlichkeitsbestätigung und Eigenerklärung bzw. Selbsterklärung vorliegen, die entsprechend ausgefüllten Formulare bei der Einrichtung abzugeben.
Hinweise für Eltern und KITA-Kindern vom 18.05.20
Liebe Eltern,
die bisherigen Regelungen der Allgemeinverfügung der Landesregierung zum Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 .ab dem 16. März 2020 gelten bis zum 26. April 2020 unverändert fort. Damit ist der Besuch der Kitas bis auf weiteres untersagt. Laut neuer Allgemeinverfügung vom 17.04. gilt die jetzige Regelung, dass Lehrkräfte und pädagogisches Personal in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen der bisherigen 2-Elternregelung zu den Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zählen, sofern sie dienstlich in den Einrichtungen tätig sind.
Ab dem 27. April 2020 erfolgt eine schrittweise Wiederaufnahme für weitere Berufsfelder, die Sie der Allgemeinverfügung unter Punkt 2 Abs. 2 bis 6 entnehmen können. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute und hoffen, dass wir bald wieder alle Kinder in unseren Kitas begrüßen dürfen.
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
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Quelle: V.i.S.d.P.: AWO-Sozialdienst Rostock gGmbH, Dipl. Kfm. Lars Hinneburg, A.-Tischbein-Str. 48, 18109 Rostock